Ein rechtzeitig eingereichter Widerspruch garantiert, dass Sie die Frist einhalten und hält das Verfahren am Laufen. Die Pflegekasse wird nun eine schriftliche Widerspruchsbegründung von Ihnen fordern. Im Idealfall ist das ein vollwertiges Gegengutachten, erstellt von einem ausgebildeten Pflegeberater. Der Gutachter macht Ihnen schriftlich einen Terminvorschlag und kommt dann am vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause. Auch er wird, wie der MDK-Gutachter, die Pflegesituation entlang der wesentlichen Fragen beurteilen. Anschließend verfasst er ein Pflegegutachten, das er an das Sozialgericht schickt. Die Kosten für den Gutachter trägt das Gericht. Bitte übersenden Sie mir das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes / von Medicproof an meine o.g. Anschrift / an meine Mailadresse max@mustermann.de.
Nach Erhalt des Gutachtens werde ich in einer schriftlichen Stellungnahme meinen Widerspruch begründen. In besonders dringenden Fällen, zum Beispiel wenn Sie unmittelbar nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt auf Unterstützung angewiesen sind, kann der MDK für Sie ein Pflegegutachten nach Aktenlage erstellen. Die persönliche Begutachtung bei Ihnen zuhause erfolgt dann nach Ihrer Entlassung. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, welche Gründe sich eignen. Krankenhausaufenthalte oder Urlaube werden übrigens nicht akzeptiert. Reichen Sie den Widerspruch zusammen mit der Begründung innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Gründe für die Verhinderung weggefallen sind, bei der Pflegekasse ein. Teilen Sie der Pflegeversicherung mit, an welchen Punkten das Gutachten Ihre Situation falsch einschätzt und wie die Situation tatsächlich ist. Der Gutachter wird Ihren Widerspruch zum Termin mitbringen und beurteilen, ob Ihre Darstellung den Tatsachen entspricht. Achten Sie unbedingt auf die Frist, denn nach deren Ablauf ist der Bescheid bestandskräftig. Häufig kommt es auf den genauen Tag an, an dem der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist. Gerne helfen wir Ihnen zu prüfen, ob die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und zeigen Ihnen, wie Sie auch trotz abgelaufener Frist noch Widerspruch einlegen können. Sprechen Sie uns an.
Diese Ablehnungen erfolgen nicht immer zu Recht. Der Pflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof, dem Dienst der Privatversicherer, oft falsch eingeschätzt. Die Folge: Pflegebedürftige Menschen erhalten von ihrer Pflegeversicherung nicht den Pflegegrad und die Leistungen, die ihnen zustehen. Wenn Sie keine fachliche Begründung für Ihren Widerspruch liefern, kann die Kasse die Ablehnung „nach Aktenlage“, also ohne mündliche Verhandlung, bestätigen.